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Vorsicht - Makler dürfen überteuert verkaufen

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  Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ein Haus über einen Makler kaufen. Prüfen Sie - eventuell mit Hilfe eines
  Sachverständigen - ob der Kaufpreis wirklich dem Marktwert entspricht. Grund: Makler dürfen Häuser
  überteuert verkaufen. Das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 7 U 232/99) entschied, dass der Preis einer
  Immobilie sich ausschließlich nach Angebot und Nachfrage richtet.
  Ein Makler sei nicht verpflichtet, für einen angemessenen Preis zu sorgen. Das Haus, das der Makler
  vermittelt hatte, war statt der gezahlten 250.000 Euro nur 170.000 Euro Wert. Das merkte der Käufer
  allerdings erst später. Schadenersatzansprüche wies das Gericht zurück.
   
  Anders ist die Rechtslage, wenn ein Makler falsche Versprechen macht. Der Bundesgerichtshof
  verurteilte einen Makler zu Schadenersatzzahlungen, nachdem er in einem Exposee den möglichen Bau
  einer Einliegerwohnung im Souterrain eines Hauses angepriesen hatte. Nach dem Kauf mussten die
  Käufer feststellen, dass ihnen das Bauamt die Pläne verweigerte (AZ: III ZR 43/99).
   
       
       
       
       
       
       
       
       
   
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