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Handwerkerpfusch -
reklamieren Sie sofort |
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Handwerkerpfusch -
reklamieren Sie sofort! Die Fliesen sind uneben verlegt? Die Heizung macht
laute
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Geräusche? Das Fenster schließt nicht richtig? Keine Seltenheit,
selbst bei alteingesessenen |
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Handwerksfirmen. Doch Sie sollten sich nicht lange über solche
Mängel ärgern, sondern sofort |
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reklamieren. Sonst verwirken Sie möglicherweise das Recht auf
Preisminderung, wie der |
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Bundesgerichtshof in einem Urteil feststellte (Aktenzeichen VII ZR
456/98). |
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Wichtig: Sie müssen Ihre Ansprüche klar und deutlich formulieren.
Die bloße Frage, ob und wann die |
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Firma zu Nachbesserungen bereit ist, reicht als Mängelrüge nicht
aus, meinten die Richter. Selbst wenn |
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sie in einem Brief formuliert wird. |
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Tipp |
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Teilen Sie dem Handwerker klipp und klar mit, dass seine Arbeit mangelhaft
war und deshalb nachgebessert werden muss. Setzen Sie dabei am besten
einen Termin. Zwei Wochen sind üblich. Machen Sie ihm zusätzlich klar,
dass Sie nach Ablauf der Frist, einen neuen Handwerker beauftragen werden,
um die Mängel zu beseitigen und ihm die Kosten dafür in Rechnung
stellen. |
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